Das lange 19. Jahrhundert, Migrationsgeschichte

Hunderttausende von Zivilpersonen, die sich auf dem Territorium eines Staates befanden, mit dem ihr Herkunftsstaat Krieg führte, wurden in den beiden Weltkriegen als „Feindstaatenangehörige“ kategorisiert. Qua Staatsangehörigkeit standen sie unter dem Verdacht der Spionage, Sabotage und Kollaboration mit dem Feind und wurden als Bedrohung für die nationale Sicherheit sowie die Stabilität der „Heimatfront“ wahrgenommen. Gegen sie wurde von den Krieg führenden Staaten eine Reihe restriktiver Maßnahmen verhängt, die von der Registrierung und Überwachung bis zur Deportation, Internierung und Enteignung reichten. Zivile Feindstaatenangehörige in eroberten oder besetzten Gebieten konnten Repressalien oder anderen Formen von Gewalt zum Opfer fallen. Während des Zweiten Weltkrieges wurden auch Zehntausende Jüdinnen und Juden, die vor der nationalsozialistischen Verfolgung geflohen waren, als sogenannten „enemy aliens“ kategorisiert.

Die Studie ergründet die Behandlung ziviler Feindstaatenangehöriger in den militärischen Konflikten des 19. und 20. Jahrhunderts und fragt nach der Komplexität des Phänomens als Rechtsgegenstand. Sie zeigt, wie einzelne Aspekte im Völkerrecht seit dem späten 18. Jahrhundert diskutiert wurden und wie das internationale Kriegsrecht als Referenzpunkt und Maßstab für die Legitimation und Ächtung staatlichen Handelns diente. Folgende Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: Wie entwickelte sich das Völkerrecht in Bezug auf den humanitären Schutz von Feindstaatenangehörigen? Welche Rechtsnormen zur Überwachung von Individuen im Krieg, zu ihrer Ausweisung, Internierung, Enteignung und Repatriierung bildeten sich aus? Und wie verhielten sich diese Normen zu einer Praxis von Feindstatusbestimmung und konkreten Behandlungsweisen, die von den Betroffenen vorwiegend als Unrecht erfahren wurden?

Dr. Kim Wünschmann
040 42838-2100
kim.wuenschmann[at]igdj-hh.de